Jugendschutz auf öffentlich-rechtlich

Der Jugendschutz in Deutschland treibt ja des öfteren seltsame Blüten und wird für die Begründung vom Verkauf von Alkohol an Tankstellen nur noch am Tage bis zu weitreichenden Zensurvorstellungen des Internets für zahlreiche Vorhaben aus der Trickkiste der Meinungsmacher gezogen.

Letztes Jahr sorgte die Einstufung des Polizeiruf 110 „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ ab 16 Jahren und der damit einhergehenden Ausstrahlung erst ab 22 Uhr für einiges Aufsehen. Vor allem die dabei anfangs angeführte Begründung, der Film zeige die „Hilflosigkeit des Staates“ und zudem „keine klare Unterscheidung zwischen Gut und Böse“ ließ aufhorchen. Sollte dort etwa ein sich kontrovers mit den Staatsorganen auseinandersetzender Film einem größeren Publikum entzogen werden?

Zumindest die Begründung der unklaren Entscheidung zwischen Gut und Böse scheint nicht immer ein wichtiger Faktor bei der Bewertung der Sonntagabendfilme zu sein. Der Berliner Tatort vom 18.11.2012 handelte von einer Polizistin, die als selbsternannter Racheengel ihr unliebsame Menschen tötet. Am Ende wird sie zwar vom Berliner Ermittlungsduo Ritter und Stark gestellt, jedoch nicht etwa festgenommen, sondern nach Hause zu ihren beiden Töchtern gebracht. (Angemerkt werden muss dabei, dass die Polizistin todkrank war und „nur“ Drogendealer getötet hat.)

Bleibt der seltsame Nachgeschmack, dass ein politisch kontroverser (und auch um Längen interessanterer) Film bei der Unterscheidung zwischen Gut und Böse und der damit verbundenen Bewertung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wesentlich kritischer betrachtet zu werden scheint, als ein Film bei dem eine Polizistin als Serienmörderin auftritt und von anderen Polizisten gedeckt wird.